Soziale Zahnmedizin

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Wenn das Geld nicht reicht

Patientinnen und Patienten in schwierigen finanziellen Verhältnissen sollen nicht auf zahnmedizinische Behandlungen verzichten müssen. Es bestehen Möglichkeiten finanzieller Unterstützung. Die Kosten werden übernommen, wenn eine zahnmedizinische Behandlung nötig, wirtschaftlich und zweckmässig ist. Meist muss die Unterstützung vor der Behandlung abgeklärt sein. Ausgenommen davon sind natürlich Notfälle.

Zuständige Stellen

Übernahme durch Sozialhilfe

Die Einwohnergemeinden des Kantons Fribourg unterstützen Patienten in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Sie übernehmen die Kosten, wenn die Behandlung zahnmedizinisch nötig, wirtschaftlich und zweckmässig ist. Wunschbehandlungen sind nicht möglich, denn die Kosten trägt die Allgemeinheit. Meist muss die Unterstützung vor der Behandlung abgeklärt sein.

Die Fürsorge- und Sozialämter beurteilen solche Fälle nach Richtlinien, welche die Vereinigung der Kantonszahnärzte erarbeitet hat. Die zuständigen Dienste übernehmen die Kosten für Notfall- und Schmerzbehandlungen, für die Jahreskontrolle und die Dentalhygiene.

Bei grösseren Behandlungen muss der Zahnarzt bezeugen, dass die Patientin oder der Patient aktiv mitarbeitet – beispielsweise durch sorgfältiges Zähneputzen. Für Kinder leisten viele Gemeinden im Rahmen der Schulzahnpflege finanzielle Unterstützung.

Übernahme AHV/IV

Die AHV/IV-Stellen für Zusatzleistungen unterstützen Pensionierte in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Auch hier gilt: Bezahlt werden Behandlungen, die zahnmedizinisch nötig, wirtschaftlich und zweckmässig sind. Meist muss die Unterstützung vor der Behandlung abgeklärt sein.

Übernahme im Asylwesen

Für Geflüchtete bezahlt die kantonale Sozialhilfe. Sie bestimmt deshalb, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Sie bezahlt erste, dringende Behandlungen, damit der Patient keine Schmerzen hat, und kauen kann. Andere Behandlungen bezahlt sie nicht.

Geflüchtete sind: Personen, die auf den Asylentscheid warten (N-Ausweis), und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (F-Ausweis) und Schutzbedürftige (S-Ausweis).

Die Unterstützung muss vor der Behandlung abgeklärt werden. Nur bei Notfällen kann man direkt zum Zahnarzt.
 

Keine Übernahme durch staatliche Sozialdienste

Es kann sein, dass kein Anspruch auf staatliche Übernahme der Kosten besteht, das Geld aber nicht reicht, um eine Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall gibt es weitere Möglichkeiten: 

  • Günstigere Behandlungsvarianten: Patienten, die sich eine Zahnbehandlung nicht leisten können, sollen ihren Zahnarzt darauf ansprechen: Meist gibt es verschiedene Behandlungsvarianten – auch einfachere Lösungen für kleinere Budgets.
  • Fonds und Stiftungen: Armutsgefährdete Patienten können unabhängige Fonds und Stiftungen für Unterstützung anfragen. 
  • Caritas Fribourg stellt armutsgefährdeten Personen das Label Caritas-SSO aus. Patienten mit diesem Label können sich bei SSO-Zahnärztinnen und SSO-Zahnärzten zum Sozialtarif behandeln lassen. Das Label muss zwingend vor der Behandlung gezeigt werden. 
  • Pro Senectute Freiburg kann Rentnerinnen und Rentnern, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, nach einer Beurteilung ihrer Situation Unterstützung gewähren.